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Markt und Events

Pizzaofen auf Veranstaltungen: Sicherheit

Gas, Feuer, Strom und Hygiene: Welche Regeln für einen Pizzaofen auf Märkten und Festen gelten und was du vorher mit Veranstalter und Behörden klärst.

TIAMO-Redaktion7 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Abendlicher Streetfood-Markt im Park mit Pavillons, Lichterketten und Besuchern
Foto: Alex Moliski / Unsplash · Unsplash License
Inhalt
  1. Wer redet mit?
  2. Gas: Flüssiggas sicher betreiben
  3. Brandschutz am Stand
  4. Holzöfen: Funken, Rauch und Asche
  5. Strom: CEE, Fehlerstromschutz und Prüfung
  6. Hygiene: Lebensmittelrecht am Stand
  7. Gewerbe und Reisegewerbe
  8. Checkliste vor dem Fest
  9. Weiterlesen

Ein Pizzaofen auf einem Fest ist etwas Wunderbares: Es duftet, die Flammen tanzen, die Leute bleiben stehen. Gleichzeitig steht da ein Gerät mit mehreren hundert Grad, oft eine Gasflasche, Stromkabel, Lebensmittel und viele Menschen auf engem Raum. Wir bei TIAMO sind mit unserem mobilen Pizzastand rund um Frankfurt unterwegs, und für uns gehören gute Pizza und gute Sicherheit zusammen. Hier haben wir zusammengetragen, welche Regeln es in Deutschland typischerweise gibt.

Wer redet mit?

Bei einem Stand auf einer Veranstaltung haben mehrere Stellen ein Wort mitzureden:

  • Der Veranstalter legt Standplatz, Stromanschluss, erlaubte Brennstoffe und oft eigene Sicherheitsauflagen fest.
  • Ordnungsamt und Feuerwehr bzw. die Brandschutzdienststelle prüfen bei größeren Veranstaltungen das Sicherheitskonzept, Abstände und Rettungswege.
  • Die Lebensmittelüberwachung (oft beim Veterinäramt des Kreises oder der Stadt) kontrolliert die Hygiene am Stand.
  • Das Gewerbeamt ist für Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Reisegewerbekarte zuständig.
  • Deine Berufsgenossenschaft ist Ansprechpartner für Arbeitsschutz, wenn du Beschäftigte hast.

Gas: Flüssiggas sicher betreiben

Viele mobile Pizzaöfen laufen mit Propan aus Flaschen. Für den gewerblichen Einsatz ist heute die DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas" die zentrale Orientierung (Ausgabe 12/2022, aktualisierte Fassung 11/2024). Mit ihrem Erscheinen hat die DGUV empfohlen, die früheren DGUV Vorschriften 79 und 80 zurückzuziehen. Ob die alte Vorschrift bei deinem Unfallversicherungsträger noch gilt, klärst du am besten dort.

Prüfung durch eine befähigte Person

Nach der DGUV Regel 110-010 muss eine Flüssiggasanlage vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend geprüft werden, und zwar durch eine zur Prüfung befähigte Person für Flüssiggasanlagen oder eine zugelassene Überwachungsstelle. Für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen nennt die Regel als Höchstfrist mindestens alle 2 Jahre, für Anlagen in oder an Fahrzeugen ebenfalls 2 Jahre. Die Prüfbescheinigung solltest du am Stand dabeihaben, viele Veranstalter wollen sie sehen.

Flaschen, Regler, Schläuche

Die wichtigsten Punkte aus der Regel, kurz zusammengefasst:

  • Aufstellung im Freien hat Vorrang. In engen Nischen unter 2 m² dürfen Flaschen nicht stehen, wenn austretendes Gas nicht gefahrlos abfließen kann.
  • Flaschen aufrecht und standsicher: Bei Entnahme aus der Gasphase müssen Flaschen aufrecht stehen. Besonders 33-kg-Flaschen kippen leicht und müssen gegen Umfallen gesichert werden, zum Beispiel mit einer Kette.
  • Dichtheitskontrolle: Nach jedem Anschließen von Druckregler oder Schlauch an die Flasche wird die Verbindung vor Inbetriebnahme auf Dichtheit kontrolliert, etwa mit Lecksuchspray.
  • Schläuche: grundsätzlich höchstens 0,4 m lang. Längere Schläuche sind nur bei besonderen betrieblichen Gründen zulässig, wozu die Regel ausdrücklich Märkte und Volksfeste zählt, und dann mit Schlauchbruchsicherung und gegen Beschädigung geschützter Verlegung. Herstelldatum und Verwendungsdauer des Schlauchs beachten, selbst gebastelte Schläuche mit Schlauchschellen sind tabu.
  • Schlauchbruchsicherung: Bei Aufstellung über Erdgleiche gehört eine Schlauchbruchsicherung oder ein Druckregler mit integrierter Schlauchbruchsicherung dazu.
  • Abstand zu Brennbarem: Durch Abstand oder Abschirmung muss sichergestellt sein, dass brennbare Bauteile nicht zu heiß werden. Die Regel nennt als Anhaltspunkt höchstens 85 °C an deren Oberfläche.

Lüftung

Gasöfen gehören ins Freie oder in gut belüftete Bereiche, denn beim Verbrennen entstehen Abgase. In einem geschlossenen Zelt oder Verkaufswagen sind Lüftung und Abgasführung ein eigenes Thema, das die DGUV Regel ausführlich behandelt. Hier lohnt sich fachkundige Beratung.

Brandschutz am Stand

Löschmittel

Ein geeigneter Feuerlöscher gehört an jeden Stand mit offener Flamme, gut erreichbar und nicht hinter dem Ofen. Für Gasbrände (Brandklasse C) nennt die DGUV Regel 110-010 zum Beispiel Pulverlöscher mit ABC- oder BC-Pulver. Alle Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen, der Prüfaufkleber dient als Nachweis. Eine Löschdecke ist eine sinnvolle Ergänzung, etwa für brennende Kleidung oder kleine Brände an der Arbeitsfläche.

Abstände und Auflagen vor Ort

Wie viel Abstand der Ofen zu Zeltwänden, Nachbarständen und Publikum haben muss, ob ein Funkenschutz nötig ist und wo Gasflaschen gelagert werden dürfen, legt in der Regel der Veranstalter in Abstimmung mit Ordnungsamt und Feuerwehr fest. Diese Vorgaben unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und manchmal von Fest zu Fest. Hol sie dir schriftlich und plane deinen Stand danach.

Holzöfen: Funken, Rauch und Asche

Ein Holzfeuer auf dem Markt braucht besondere Sorgfalt:

  • Funkenflug: Funken aus dem Kamin oder der Ofenöffnung können Zeltdächer, Stroh oder Deko entzünden. Auf vielen Plätzen sind Holzöfen deshalb nur mit Auflagen oder gar nicht erlaubt.
  • Brennholz: nur trockenes, unbehandeltes Holz. Feuchtes Holz raucht stark und belästigt Gäste und Nachbarn.
  • Asche und Glut: Asche bleibt oft noch lange heiß. Sie gehört in einen nicht brennbaren Metallbehälter mit Deckel und nie in Mülltonnen oder Plastikeimer.
  • Rauch: Bei Wind kann Rauch in Nachbarstände oder Wohngebäude ziehen. Stellplatz und Windrichtung mitdenken.

Strom: CEE, Fehlerstromschutz und Prüfung

Elektrische Öfen, Kühlgeräte und Kabel sind auf dem Festplatz rauer Behandlung, Regen und Fußverkehr ausgesetzt.

  • Anschluss: Größere Öfen brauchen meist einen CEE-Drehstromanschluss. Was am Platz verfügbar ist, sagt dir der Veranstalter.
  • Fehlerstromschutz (RCD): Ein Fehlerstrom-Schutzschalter schützt bei Isolationsfehlern. Für vorübergehend errichtete Anlagen auf Märkten und Festplätzen gibt es eigene Anforderungen in der Normenreihe DIN VDE 0100 (Teil 740). Ob die Verteilung des Veranstalters bereits abgesichert ist oder du einen eigenen Verteiler mit RCD brauchst, klärst du vorher.
  • Kabel: nur für den Außeneinsatz geeignete Leitungen, Kabeltrommeln vollständig abrollen, Kabel im Laufweg mit Kabelbrücken schützen.
  • Prüfung: Nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" müssen ortsveränderliche elektrische Geräte und Leitungen regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Die Fristen ergeben sich aus deiner Gefährdungsbeurteilung, die Durchführungsanweisungen nennen Richtwerte. Viele Veranstalter verlangen den Nachweis per Prüfplakette.

Hygiene: Lebensmittelrecht am Stand

EU-Hygieneverordnung

Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Für ortsveränderliche Betriebsstätten wie Marktstände und Verkaufsfahrzeuge gilt deren Anhang II Kapitel III. Die Leitlinie der BGN und weiterer Verbände für ortsveränderliche Betriebsstätten übersetzt das in die Praxis, zum Beispiel:

  • mindestens ein leicht erreichbares Handwaschbecken mit Wasser in Trinkwasserqualität und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen,
  • genug Wasser für die gesamte Betriebszeit, bei leicht verderblichen Lebensmitteln auch warmes Wasser,
  • glatte, leicht zu reinigende Arbeitsflächen,
  • Schutz der Lebensmittel vor Witterung, Schädlingen und, wo nötig, ein Spuckschutz,
  • Kühlung und Temperaturkontrolle für Mozzarella, Schinken und andere empfindliche Zutaten.

Lebensmittelunternehmen müssen außerdem bei der zuständigen Behörde registriert sein.

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, darunter Milch und Milchprodukte sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse, oder in Küchen von Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor dem ersten Einsatz eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Sie darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Danach muss der Arbeitgeber die Belehrung alle zwei Jahre wiederholen und dokumentieren. Bei einer Pizza mit Mozzarella und Schinken bist du da schnell dabei.

Gewerbe und Reisegewerbe

Ein Pizzastand ist ein Gewerbe und muss angemeldet sein. Wer außerhalb einer festen Niederlassung verkauft, kann zusätzlich eine Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung brauchen. Für bestimmte Fälle, etwa den Verkauf auf öffentlichen Festen mit Erlaubnis der zuständigen Behörde, sieht § 55a Ausnahmen vor. Welche Variante für dich gilt, klärt das Gewerbeamt.

Checkliste vor dem Fest

Bereich Was du vorher erledigst Nachweis am Stand
Veranstalter Auflagen zu Brennstoff, Abständen, Strom und Löschmitteln schriftlich einholen Zulassung, Auflagenschreiben
Gas Prüfung der Anlage durch befähigte Person (ortsveränderlich mindestens alle 2 Jahre), Schläuche und Regler kontrollieren Prüfbescheinigung
Gas vor Ort Flaschen aufrecht und gesichert, Dichtheitskontrolle nach jedem Anschluss Lecksuchspray griffbereit
Brandschutz passender Feuerlöscher, geprüft (mindestens alle 2 Jahre), Löschdecke Prüfaufkleber
Holz Funkenschutz, trockenes Holz, Metallbehälter mit Deckel für Asche nach Auflage
Strom geeignete Kabel, RCD-Schutz klären, Geräte nach DGUV V3 prüfen lassen Prüfplaketten
Hygiene Handwaschbecken, Wasservorrat, Kühlung, Thermometer, Registrierung Registrierung, Temperaturprotokoll
Personal Belehrung nach § 43 IfSG für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten Bescheinigungen, Belehrungsnachweise
Gewerbe Gewerbeanmeldung, ggf. Reisegewerbekarte Gewerbeschein bzw. Reisegewerbekarte

Weiterlesen

Welcher Ofen überhaupt zu deinem Einsatz passt, erklären wir in Pizzaofen kaufen: Holz, Gas oder Strom. Wie ein Markttag am Pizzastand ablaufen kann, vom Teig bis zum letzten Stück, liest du in Pizza auf dem Markt. Und wenn du wissen willst, wie du den Teig so planst, dass er pünktlich zum Fest reif ist, schau in Kalte Gare.

Die Zeitleiste

Häufige Fragen

Gilt die DGUV Vorschrift 79 für Flüssiggas noch?

Die DGUV hat mit Erscheinen der DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas" empfohlen, die DGUV Vorschriften 79 und 80 zurückzuziehen. Ob sie bei deinem Unfallversicherungsträger noch gilt, erfährst du dort direkt.

Wie oft muss eine mobile Gasanlage geprüft werden?

Die DGUV Regel 110-010 nennt für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen eine wiederkehrende Prüfung mindestens alle 2 Jahre, dazu eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person für Flüssiggasanlagen.

Welcher Feuerlöscher passt zu einem Gas-Pizzaofen?

Für Gasbrände (Brandklasse C) nennt die DGUV Regel 110-010 zum Beispiel Pulverlöscher mit ABC- oder BC-Pulver. Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen. Welche Löschmittel der Veranstalter zusätzlich verlangt, steht in seinen Auflagen.

Brauche ich für den Marktstand eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz?

Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln wie Milchprodukten oder Fleischerzeugnissen arbeitet, braucht vor Beginn eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG, die nicht älter als drei Monate sein darf. Danach wiederholt der Arbeitgeber die Belehrung alle zwei Jahre.

Ist dieser Artikel eine Rechtsberatung?

Nein. Er gibt einen Überblick über typische Regeln. Verbindlich sind die Auflagen deines Veranstalters und der zuständigen Behörden, und die können je nach Gemeinde deutlich abweichen.

Quellen

  1. DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (publikationen.dguv.de)
  2. Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV Regel 110-010, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (publikationen.dguv.de)
  3. DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (publikationen.dguv.de)
  4. DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (publikationen.dguv.de)
  5. Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in ortsveränderlichen Betriebsstätten, BGN, Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure u. a. (bgn-branchenwissen.de)
  6. Infektionsschutzgesetz § 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (gesetze-im-internet.de)
  7. Infektionsschutzgesetz § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (gesetze-im-internet.de)
  8. Gewerbeordnung § 55 Reisegewerbekarte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (gesetze-im-internet.de)

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Veröffentlicht: 11. Oktober 2026Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026SicherheitFlüssiggasBrandschutzHygieneMarktVeranstaltungen

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